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Nutzungs- und Entgeltordnung für gewerbliche Anbieter

Gewerbliche Anbieter/Makler können unter Beachtung der Nutzungs- und Entgeltordnung und dieser Bedingungen Immobilienverkaufsanzeigen auf www.landstaerken.de einstellen.


§ 1 Nutzungsentgelt

(1) Das Nutzungsentgelt fällt je Monat an und bemisst sich nach der Anzahl der zeitgleich beworbenen Objekte.
(2) Bei bis zu fünf Objekten beträgt das Nutzungsentgelt 39,00 € inkl. 19 % MwSt. Bei über fünf Objekten beträgt das Nutzungsentgelt 59,00 € inkl. 19 % MwSt.
(3) Gewerblichen Anbietern/Maklern steht zudem die Möglichkeit offen, als Partner der Fachwerkbörse gegen einen pauschalen Förderbeitrag historische Gebäude zum Ver-kauf anzubieten. Informationen dazu erteilt die DemografieAgentur.

§ 2 Zahlung

Das Nutzungsentgelt wird mit Veröffentlichung der Verkaufsanzeige in der Fachwerkbörse fällig und ist unter Angabe des Verwendungszwecks auf folgende Bankverbindung zu leisten: >Landkreis Kassel, Kasseler Sparkasse, IBAN: DE43 5205 0353 0200 0004 60 BIC: HELADEF1KAS<.

§ 3 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit der Verkaufsanzeige beginnt mit dem auf die Veröffentlichung in der Fach-werkbörse folgenden Tag.
(2) Soweit der DemografieAgentur die schriftliche Kündigung des Nutzers nicht spätestens sieben Tage vor Ende der einmonatigen Laufzeit vorliegt, verlängert sich der Auftrag um jeweils einen weiteren Monat.
(3) Für die Folgelaufzeiten fallen die gleichen Kosten an wie bei dem ursprünglich erteilten Auftrag.