Richtlinie für die Aufnahme von Objekten in die Fachwerkbörse
WELCHE OBJEKTE WERDEN IN DIE FACHWERKBÖRSE AUFGENOMMEN?
- Fachwerkgebäude
- historisch bedeutende Gebäude, die nicht in Fachwerkbauweise erbaut sind
- gute Bausubstanz
- Gebäude bis Baujahr 1959, wenn sie sich im Ortskern befinden
LAGE DER GEBÄUDE
- im Landkreis Kassel
- im Ortskern
- Fachwerkgebäude und Kulturdenkmale auch in Randlage
- besondere historische Gebäude in Einzellage
WELCHE OBJEKTE WERDEN NICHT AUFGENOMMEN?
- Gebäude außerhalb des Landkreises Kassel
- Gebäude ab Baujahr 1960
- Schrottimmobilien
- Zwangsversteigerungen
- Wohnungen
- Baugrundstücke