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Richtlinie für die Aufnahme von Objekten in die Fachwerkbörse

WELCHE OBJEKTE WERDEN IN DIE FACHWERKBÖRSE AUFGENOMMEN?

  • Fachwerkgebäude
  • historisch bedeutende Gebäude, die nicht in Fachwerkbauweise erbaut sind
  • gute Bausubstanz
  • Gebäude bis Baujahr 1959, wenn sie sich im Ortskern befinden

 

LAGE DER GEBÄUDE

  • im Landkreis Kassel
  • im Ortskern
  • Fachwerkgebäude und Kulturdenkmale auch in Randlage
  • besondere historische Gebäude in Einzellage

 

WELCHE OBJEKTE WERDEN NICHT AUFGENOMMEN?

  • Gebäude außerhalb des Landkreises Kassel
  • Gebäude ab Baujahr 1960
  • Schrottimmobilien
  • Zwangsversteigerungen
  • Wohnungen
  • Baugrundstücke